Be•triebs•ver•fass•ungs•recht Substantiv [das]
Häufig entstehen betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat wegen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates, die dieser für sich reklamiert und geltend macht.
Auch ist der Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen zu beteiligen, bzw. anzuhören. Dies gilt in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung sowie vor Ausspruch von Kündigungen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
Die Praxis hat gezeigt, dass im Rahmen von Betriebsratsanhörungen zum Ausspruch von Kündigungen häufig erhebliche Fehler gemacht werden, sodass Kündigungen nicht selten allein wegen fehlerhafter Betriebsratsanhörung unwirksam sind.
Gernot Frietzsche, Fachanwalt für Arbeitsrecht