Wir haben uns auf Arbeitsrecht spezialisiert und nehmen bundesweit in gleicher Weise engagiert die Interessen von Arbeitnehmern, Führungskräften, Geschäftsführern/Vorständen und Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragen gerichtlich und außergerichtlich wahr.
Aus unserer umfassenden Interessenvertretung schöpfen wir die erforderliche Erfahrung, die unseren Mandanten zugutekommt. Wir wissen, wie die Gegenseite „denkt“ und können daher deren Überlegungen antizipieren und unser eigenes Handeln daran ausrichten.
Auch sind wir für Betriebsräte tätig und deren ständiger Ansprechpartner in allen kollektivrechtlichen Fragen. Wir verfügen über Erfahrung und Know-how in der Interessenvertretung spezieller Berufsgruppen.
Wir vertreten den Arbeitnehmer mit und ohne Führungsverantwortung sowie den großen und gleichermaßen den „kleinen“ Arbeitgeber. Alle unsere Mandanten empfehlen uns gerne weiter und häufig beauftragt uns der ehemalige Gegner, was uns ganz besonders „ehrt“. Auch Anwaltskollegen, Unternehmensjuristen sowie Rechtschutzversicherungen nennen uns gerne als kompetente Ansprechpartner.
Wenn es ums Arbeitsrecht geht, gehören wir zu „den Kanzleien im Rhein-Main-Gebiet“. Die Arbeitsrechtskanzlei frietzsche hat Kanzleistandorte im südlichen Rhein-Main-Gebiet, nämlich in Darmstadt und Rodgau/Kreis Offenbach und ist bei den Arbeitsgerichten in Darmstadt, Frankfurt/M, Offenbach/M, Wiesbaden, Mainz, Gießen und Würzburg/Aschaffenburg „zu Hause“. Wir sind aber aufgrund unserer Mandantenstruktur auch bundesweit in Sachen Arbeitsrecht unterwegs. Unternehmen besuchen wir selbstverständlich auch an ihrem Sitz.
Wir bilden uns ständig fort, geben Schulungsveranstaltungen u.a. auch für die IHK, sind flexibel, befassen uns mit dem Mandanten, aber auch dem Menschen und versuchen unter Nutzung unserer langjährigen Erfahrung und Expertise für unsere Mandanten das Bestmögliche „rauszuholen“, und das in jedem Verfahrensstadium.
Grundsätzlich arbeiten wir auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG); das ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Wir halten die Vergütung für angemessen und sie ist für unsere Mandanten fair und transparent.
Ja, Erbrecht; Rechtsanwalt Gernot Frietzsche ist zudem noch Fachanwalt für Erbrecht und auch in diesem Rechtsgebiet bundesweit tätig. Andere Rechtsgebiete außer Arbeitsrecht und Erbrecht bearbeiten wir grundsätzlich nicht.
Wenn Mandanten Fragen oder Probleme in Rechtsgebieten haben, die wir nicht zu unseren Schwerpunkten zählen, können wir spezialisierte Kollegen empfehlen, mit denen wir dauerhaft kooperieren und von denen wir wissen, dass sie ihre Tätigkeit mit dem gleichen Selbstverständnis ausüben, wie wir.
Darüber hinaus arbeiten wir mit Steuerberatern und Sachverständigen für das Immobilienwesen zusammen, so dass wir über diese Partner ein umfassendes Dienstleistungsspektrum anbieten können.
Wir halten den Austausch mit versierten Arbeitsrechtskollegen für wichtig und suchen daher auch die fachliche Diskussion. Deswegen sind wir Mitglied in diversen Fachgremien, um neue Entwicklungen im Arbeitsrecht im Kollegenkreis zu diskutieren und auszutauschen.