Das Honorar ist für jeden Rechtsanwalt gleich, unabhängig davon, wie engagiert und erfolgreich Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen wahrnimmt.
Unter Zugrundelegung eines individuell zu ermittelnden Gegenstandswertes ergeben sich die gesetzlichen Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren sind bei Rechtsstreitigkeiten nicht verhandelbar, weil diese nicht unterschritten werden dürfen.
Außerhalb von Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit, das Honorar individuell auszuhandeln. Es kann ein bestimmter Stundensatz oder aber auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Im Einzelfall kann ein Erfolgshonorar abgesprochen werden.
Mit einer Vielzahl von Unternehmen haben wir Beratungsverträge abgeschlossen, die die Unternehmen gegen Bezahlung einer monatlichen Pauschale berechtigen, Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Wenn es für Sie noch nicht um die Vertretung Ihrer Interessen nach außen hin, sondern lediglich darum geht, sich individuell beraten zu lassen, wird diese Tätigkeit auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes mit bis zu € 190,00 zzgl. MwSt für Verbraucher abgerechnet.
Wenn Sie Fragen zum Honorar haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen vor Mandatserteilung die entstehenden Gebühren, was wir als unsere Pflicht erachten. Schließlich sollen Sie vor Mandatserteilung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.
... stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen vor Mandatserteilung die entstehenden Gebühren, was wir als unsere Pflicht erachten. Schließlich sollen Sie vor Mandatserteilung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.